Die Hausgenossenschaft


Rechtliches – gut zu wissen

Bei der Hausgenossenschaft besitzt die Genossenschaft – es müssen mind. 7 Mitglieder sein – nur ein einziges Haus. Dieses verwalten die Mitglieder und übernehmen alle Aufgaben. Dadurch erhalten sie den grösstmöglichen Grad an Selbstbestimmung. Das heisst beim Hauskauf aber auch, dass die Mitglieder der Genossenschaft sich um alles selbst kümmern müssen.
Wer ein Haus als Genossenschaft kaufen möchte, sollte sich vorher mit rechtlichen Aspekten befassen. Es gilt zu überlegen, was mit dem Anteilsscheinkapital geschieht, wenn ein Mitglied austritt oder wenn die Unkosten durch die Mieten nicht gedeckt werden. Auch gilt es, die Lex Koller zu berücksichtigen.

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Einer für alle, alle für einen!

Die Hausgenossenschaft ist für Leute geeignet, die möglichst selbstbestimmt wohnen möchten und genügend Kapital aufbringen können. Ausserdem übernehmen sie gerne Aufgaben. Die Mieterinnen und Mieter verkörpern GV, Vorstand und Präsidium in einem.

Verbandspolitische Überlegungen

Jedes Haus, das der Spekulation entzogen wird, ist ein gewonnenes Haus. Der Verband unterstützt daher die Übernahme und Gründung von Hausgenossenschaften. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass solche Kleinststrukturen nicht frei von Problemen sind. Insbesondere sei hier auf die Nachfolgeregelung und finanzielle Rückstellungen hingewiesen, an die es rechtzeitig zu denken gilt. Auch soll das Wohnen in Genossenschaften nicht nur egoistische Motive befriedigen. Der Blick in die Zukunft ist notwendig, damit auch die nächste Generation von günstigem Mietzins profitieren kann.