Die Hausgemeinschaft


Rechtliches – gut zu wissen

Die Hausgemeinschaft ist keine eigene Rechtsform. Man kann sie mit einem Ausschuss vergleichen, der dem Vorstand resp. der Generalversammlung (GV) unterstellt ist. Sichtbar ist das in den Organigrammen der entsprechenden Genossenschaften. Sie haben ihren festen Platz und können sich einbringen. Als Beispiel sei hier die Dornacherstrasse 327 genannt, ein Haus, das von der Neuen Wohnbaugenossenschaft Basel (NWG) übernommen wurde. > zum Organigramm.

Beim Hauskauf gehen die Mieterinnen und Mieter in einer bestehenden Genossenschaft auf, übernehmen deren Statuten, Rechte und Pflichten. Die Kompetenzen sind sehr unterschiedlich geregelt. Einige Hausgemeinschaften haben nur ein eigenes kleines Budget, das sie verwalten, um autark kleinere Anschaffungen tätigen zu können. Andere Genossenschaften geben ihren Hausgemeinschaften ein komplett eigenes Budget vor. Diese Hausgemeinschaften haben eigene Ausschüsse, Verwalter und sogar Büroräumlichkeiten.

Die Vorteile

Beim Hauskauf gibt es viele Vorteile, wenn man sich einer bestehenden, kaufwilligen Genossenschaft anschliesst: Eine Genossenschaft, die expandieren möchte, hat die finanziellen Möglichkeiten und kennt das Geschäft aus dem Effeff. Profitiert wird vom Wissen, wenn es um finanzielle oder rechtliche Fragen geht, wie die Statuten aussehen müssen oder wie die Buchhaltung funktioniert. Oft verfügen mittelgrosse bis grosse Genossenschaften über eine eigene Geschäftsstelle, so dass auch der Unterhalt professionell organisiert ist.

Für wen ist die Hausgemeinschaft geeignet?

Der Anschluss an eine bestehende Wohngenossenschaft ist für all diejenigen geeignet, die zwar selbstbestimmt wohnen, aber nicht alles selbst machen möchten.
Eptingerstrasse-Ruckseite

Beispiel Eptingerstrasse, Basel

An der Eptinger­stras­se konnten die Bewohner und Bewohnerinnen den Kauf des Doppel-Mehrfamilienhauses nicht rechtzeitig selbst finanzieren. Sie entschlossen sich daher, sich der GEWONA NORD-WEST (Genossenschaft für Wohnen und Arbeiten) anzuschliessen.

Verbandspolitische Überlegungen

Im Gegensatz zu Zürich gibt es in Basel keine «anonymen» Grossgenossenschaften mit tausenden von Mitgliedern. Die Szene ist überschaubar und es gibt viele kleine Genossenschaften mit weniger als 100 Wohnungen. Aus Sicht des Verbands ist es besser, wenn in Basel und der näheren Umgebung bei einem Kauf keine neue Genossenschaft gegründet wird, sondern bestehende gestärkt und dadurch grösser werden. Grösse bedeutet nicht Anonymität, sondern ermöglicht Wachstum, z.B. um Neubauten realisieren zu können oder eine Geschäftsstelle einzurichten.
Auf der Landschaft ist die Situation eine andere. Hier kann es sein, dass es gar keine Genossenschaft gibt, der man sich anschliessen könnte. Die Gründung ist dann Voraussetzung, um aktiv werden zu können.