Handeln Sie jetzt – eine soziale Nachfolgelösung ist möglich

Wird das von Ihnen bewohnte Haus verkauft? Wie geht es mit den Mieterinnen und Mieter nun weiter? Möglich, dass die neuen Eigentümer Sie nicht in ihre Pläne einbeziehen. Deshalb sollten Sie schnell handeln. Oft werden aus Mietwohnungen teure Eigentumswohnungen. Auch wenn weiterhin vermietet wird, kann Ihre bisherige Miete nach einer Sanierung stark steigen. Bei umfassenden Sanierungsprojekten oder bei einem Abbruch und Neubau der Liegenschaft müssen Sie sogar mit der Kündigung rechnen.
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Wenn Sie Anzeichen bemerken, dass das Haus verkauft werden soll, gilt es sofort zu handeln. Je früher Sie aktiv werden, desto besser.

Es geht auch anders - durch einen genossenschaftlichen Hauskauf

Eine Wohngenossenschaft wird neue Eigentümerin vom Haus und die bisherigen Mieterinnen und Mieter werden Mitglieder dieser Genossenschaft. Gemeinsam mit der kaufenden Genossenschaft wird über die zukünftige bauliche Entwicklung der Liegenschaft entschieden.
Schliessen Sie sich für Ihr Vorhaben einer bereits bestehenden Wohngenossenschaft in Ihrer Region an oder gründen Sie eine neue Genossenschaft. Ein Anschluss ist meistens mit organisatorischen und finanziellen Vorteilen verbunden, hingegen bringt eine Neugründung viel Aufwand mit sich.

Genossenschaftlichen Hauskauf vorbereiten – Beratung holen

Nehmen Sie rasch mit der jetzigen Eigentümerschaft Kontakt auf, um abzuklären, ob auch an eine Genossenschaft verkauft wird. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter «Anleitung».
Lassen Sie sich in jedem Fall vom Regionalverband wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz beraten und holen Sie sich damit qualifizierte Hilfe für Ihr Vorhaben. Alle Ansprechpersonen und Angaben finden Sie unter «Kontakt».

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Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB
Viaduktstrasse 12
4051 Basel
Tel 061 321 71 07
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