Legate und Schenkungen

Das Haus an eine Genossenschaft, das Geld an eine Insitution

LiegenschaftsbesitzerInnen, die keine Erben haben, möchten manchmal ein Legat machen oder die Liegenschaft an eine Stiftung oder Institution verschenken.
Ein Problem ist die Verwertung des Legats: Die wenigsten gemeinnützigen Institutionen haben Bedarf oder können eine Liegenschaft selbst verwalten. Das führt dazu, dass die Schenkung zu Höchstpreisen veräus­sert werden muss, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Dann müssen die Mieten angehoben werden oder die Liegenschaft wird zu teurem Stockwerkeigentum zerschlagen.
Das Legat könnte aber auch über eine Genossenschaft abgewickelt werden.
Schenkung

Vorgehen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Gespräch unter vier Augen, im nötigen diskreten Rahmen, wird das Vorgehen diskutiert. Es ist auch möglich, mit einer Institution Ihrer Wahl wie z.B. Pro Senectute, Greenpeace oder ähnlichen Organisationen zusammen zu arbeiten.

Ein möglicher Ablauf sei hier skizziert:
  • Wir vermitteln eine passende Wohngenossenschaft.
  • Der Wert des Legats, Zeitpunkt und Modalitäten der Übernahme werden mit der Genossenschaft festgelegt.
  • Der Verband unterstützt und begleitet, wenn nötig, bei rechtlichen Fragen.
  • Die Genossenschaft kümmert sich mit Ihnen zusammen um Verträge und ggf. den Notar.
  • Die Liegenschaft wird von der Wohngenossenschaft gekauft, das Geld aber direkt an die von Ihnen ausgesuchte Institution – wenn gewünscht – in Ihrem Namen überwiesen.

Welcher Weg der beste ist, findet man im persönlichen Gespräch heraus. Ziel ist es, dass der Vorgang für Sie so einfach wie möglich gehalten wird und die Schenkung in Ihrem Sinne ist.
Kontakt

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